RS 88 Renovier Ausgleich
Zum Spachteln von 1 – 100 mm in einem Arbeitsgang
Hinweis:
Nicht zur Flächenspachtelung oder zum Erstellen von Estrichen/Nutzböden verwenden. Thomsit RS 88 erfüllt höchste Anforderungen zum Arbeitsschutz und zur Umweltverträglichkeit.
Produkteigenschaften:
- Für Treppenstufen, Podeste, Estrichlöcher
- Variabel einstellbar für standfestes Spachteln, An- und Beispachteln
- Schnell belegreif in jeder Schichtdicke
- Spannungsarm
- Hohe Endfestigkeiten
Anwendungsbereiche:Universeller, schneller Ausgleich für die Erstellung normgerechter Untergründe in Schichtdicken von 1 – 100 mm in einem Arbeitsgang. Standfest bis geschmeidig einstellbar durch entsprechende Wasserdosierung. Thomsit RS 88 eignet sich für das:
- Füllen von Löchern und Vertiefungen
- Spachteln von Treppen und Podesten
- An- und Beispachteln.
Nur für den trockenen Innenbereich. Nicht zur Flächenspachtelung oder zum Erstellen von Estrichen/Nutzböden verwenden. Thomsit RS 88 erfüllt höchste Anforderungen zum Arbeitsschutz, zur Raumluftqualität und zur Umweltverträglichkeit.
Lieferformen:
25-kg-Sack
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Technisches MerkblattSicherheitsdatenblatt2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Piktogramm:

Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweis:
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweis:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitshinweise (Vorbeugung):
P280 Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen.
P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen.
Sicherheitshinweise (Reaktion):
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Zement, Portland-, Chemikalien
2.3. Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine
Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren
beitragen können.