DS 40 Dickschicht-Ausgleich
Zum Ausgleichen von 3 – 40 mm in einem Arbeitsgang
Hinweis:Nur für den trockenen Innenbereich. Thomsit DS 40 nicht als Estrich oder Nutzboden verwenden.
Produkteigenschaften:- Selbstverlaufend und pumpfähig
- Glatte Oberfläche
- Schnell begehbar und belegreif
- Parkettgeeignet
- Spannungsarm und hohe Festigkeit
- Besonders zum Ausgleich grober Unebenheiten
Anwendungsbereiche:Sehr emissionsarmer Dickschicht-Ausgleich zum Erstellen normgerechter Untergründe für die Aufnahme von Bodenbelägen und Parkett. Thomsit DS 40 ist einsetzbar auf geeigneten:
- Estrichen und Beton
- Fliesen, Naturwerkstein und Terrazzo
- Zuvor gennanten Untergründen als Altuntergrund mit festhaftenden, wasserfesten Klebstoffresten.
Auch in stark beanspruchten Bereichen, z.B. Krankenhäuser, Ladenlokale, Einkaufszentren und Industriehallen ist Thomsit DS 40 universell unter elastischen, textilen und Parkett-Belägen einsetzbar. Nur für den trockenen Innenbereich. Nicht als Nutzboden verwenden.
Thomsit DS 40 besitzt die Zulassung als Schiffsausrüstungsgegenstand nach der EU Marine Equipment Directive (MED), ausgestellt und überwacht durch die Zertifizierungsstelle DNV GL, Modul B und D.
Lieferformen:25-kg-Sack
DownloadTechnsiches MerkblattSicherheitsdatenblatt2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Piktogramm:

Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweis:
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweis:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitshinweise (Vorbeugung):
P280 Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen.
P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen.
Sicherheitshinweise (Reaktion):
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Zement, Portland-, Chemikalien
2.3. Sonstige Gefahren
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Sofern zutreffend werden in diesem Abschnitt Angaben über sonstige Gefahren gemacht, die keine
Einstufung bewirken, aber zu den insgesamt von dem Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahren
beitragen können.