einzA Hydrosol-Tiefgrund
Lösemittelfreies Hydrosol-Grundiermittel.
Zum Tiefgrundieren von Untergründe außen und innen, wie z.B. Putzsorten der Mörtelgruppen II, III und IV, Beton, Ziegelmauerwerk, Zementfaserplatten und Gipskarton. Besonders geeignet zum Festigen alter, kreidender Dispersions- und Mineralfarbenanstriche.
Dichte: 1,012 g/ccm
Farben / Optik: Farblos
Größen: 10,000 l
Verbrauch: 100-300 ml/qm. je nach Untergrundsaugfähigkeit und -struktur.
DownloadLebensmittel während der Verarbeitung und der Trockenzeit aus den betreffenden Räumen entfernen. Weitere Informationen enthält das EG-Sicherheitsdatenblatt auf der Homepage des Herstellers."Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen."2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Hinweise zur Einstufung
Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2
Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem, Anhang l, Teil 3, 4 und 5,
Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr, 1272/2008 (CLP).
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnunq gemäß Verordnunq (EGl Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
Signalwort
Gefahrenhinweise
Gefahrenhinweise (EU)
isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] | EUH208 Enthält 1.2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Reaktionsmasse aus: 5-Chlor-2-methyl-2H- (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Sicherheitshinweise
Ergänzende Kennzeichnungselemente
Zusatztext für behandelte Ware gemäß Verordnung (EG) Nr. 528/2012 ( Biozidprodukte):
Zur Konservierung wird zusätzlich Bronopol und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on eingesetzt.
Hinweise zur Kennzeichnung
Die Kennzeichnung (Gefahrenhinweise (EU)) entspricht Anhang ll der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung
Die Bestandteile des Produktes gelten nicht als PBT.
vPvB-Beurteilung
Die Bestandteile des Produkts gelten nicht als vPvB.