ARDEX A 828 Wandfüller
Gips-Kunststoff-Basis. Zum Schließen von Fugen bei Gipskartonplatten u.a. Bauplatten.
Produktbeschreibung
- Gips-Kunststoff-Basis
- Wandfüller mit den Vorteilen eines Schnellputzes
- Zum Schließen von Fugen bei Gipskartonplatten u.a. Bauplatten.
- Spachtelarbeiten gemäß Qualitätsstufe Q1- Q4
Für den Innenbereich.
- zieht in jeder Schichtdicke kontinuierlich an
- fällt nicht
- bleibt rissefrei
Einsatzbereich
Glätten und Putzen von:
- rohem Mauerwerk
- Beton
- Gasbeton
Leichtbau-, Dämm- und Isolierplatten vor Tapezier- und Anstricharbeiten.
Ausfüllen großflächiger Vertiefungen an Wänden und Decken.
Füllen von:
- Rissen, Schlitzen und Löchern
- Fugen bei Gipskartonplatten und anderen Bauplatten
Spachteln von Wandflächen aus:
- Kalksand-Plansteinen und -Planelementen
- Schließen von Fugen in Betonfertigteildecken
- Versetzen von Gipsdielen
- Verdübeln und Einsetzen von Halterungen für Armaturen, Installationen u.a.m.
Technische Daten
Normen, Prüfzeugnisse : Nichtbrennbarer Baustoff Klasse A1 nach DIN 4102, Teil 4 Erfüllt die in DIN 1168 enthaltenen Anforderungen an Ansetzgips, Fugengips und Spachtelgips
Anmischverhältnis : ca. 13 l Wasser : 25 kg Pulver
Frischgewicht: ca. 1,5 kg/l
Anstrich- und Klebearbeiten (20 °C) : nach Trocknung
Lagerung: originalverschlossen ca. 12 Monate, in trockenen Räumen
Schüttgewicht: ca. 1,0 kg/l
Materialbedarf: ca. 1,0 kg/m2 und mm
Verarbeitungszeit (+20°C): ca. 30 Min.
Gebinde & Verpackung
5,00 kg und 25,00 kg
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2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Nicht eingestuft
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Nach unserem Kenntnisstand birgt dieses Produkt bei Einhaltung guter Arbeitshygiene keine besonderen Risiken.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Extra labelling to displayExtra classification(s) to display
Sicherheitshinweise (CLP) : P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
Zusätzliche Sätze : Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen
2.3. Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.