278 Sinolin® Heizkörperlack-Spray
Hitzefester Kunstharzlack für Heizkörper.
- kein Abplatzen oder Reißen
- gute Füllkraft
- hervorragendes Deckvermögen
- guter Verlauf
- kein Verspröden
- stoß- und schlagfest
Hoch hitzebeständig, selbst bei kurzzeitiger thermischer überbeanspruchung bis etwa 150°C kein Abplatzen oder Reißen, gute Füllkraft, hervorragendes Deckvermögen, guter Verlauf, kein Ablaufen an senkrechten Flächen, einfache, bequeme Verarbeitung, große Ergiebigkeit, kein Verspröden, stoß- und schlagfest.
Untergrund:Werkseitige Grundierungen müssen den technischen Lieferbedingungen für Heizkörper- Grundanstriche nach DIN 55900 entsprechen. Aluminiumanstriche sind als Grundierung ungeeignet.
Anstrichaufbau:In der Regel genügt ein einmaliger Auftrag. Ein zweimaliger Auftrag ist zu empfehlen, wenn weißer Lack auf eine dunkle Grundierung aufgebracht werden soll. Bei Bedarf mit Multigrund-Spray 714 oder Multigrund 715 grundieren. Nicht auf warme oder heiße Heizkörper streichen.
Ausbesserungsarbeiten:Schlecht haftende, abblätternde Anstriche entfernen. Einwandfrei haftende alte Anstriche gut anschleifen. Blanke Stellen grundieren und den Heizkörper dann 1 x mit Sinolin® Heizkörperlack 277 bzw. Heizkörperlack-Spray 278 streichen oder spritzen.
Verarbeitungsbedingungen:Während der gesamten Verarbeitungs- und Trocknungszeit darf die Werkstoff-, Untergrund- und Luft-Temperatur 8°C nicht unter- und 30°C nicht überschreiten. Die Luftfeuchtigkeit sollte während der gesamten Zeit zwischen 30% r.F. und 55% r.F. liegen.
DownloadTechnisches Datenblatt (PDF-Download)
Sicherheitsdatenblatt (PDF-Download)
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Eye Irrit. 2 ; H319 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 2A ; Verursacht schwere Augenreizung.
Aerosol 1 ; H222 - Entzündbare Aerosole : Kategorie 1 ; Extrem entzündbares Aerosol.
Aerosol 1 ; H229 - Entzündbare Aerosole : Kategorie 1 ; Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
STOT SE 3 ; H336 - Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition : Kategorie 3 ; Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme

Flamme (GHS02) · Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter der Entsorgung zuführen.
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische
EUH208 Enthält 2-BUTANONOXIM. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine