Aufbrennsperre
Aufbrennverhinderung für Gipsputze und im Rotkalk in-System.
Aufbrennsperre ist eine Kunstharzdispersion mit hoher Alkalibeständigkeit, die innen auf stark saugenden Untergründen eingesetzt wird, bevor diese mit Gipsputzen verputzt werden. Sie reduziert die Saugfähigkeit des Untergrundes und das Risiko des Aufbrennens. Aufbrennsperre wird ebenfalls auf den Dämmplatten im Rotkalk in-System verwendet. Das Konzentrat wird abhängig vom Untergrund mit Wasser verdünnt (1:1 bis 1:3 Raumteile).
Eigenschaften- Für innen
- Lösemittelfrei
- Saugfähigkeitsregulierend
- Gelb pigmentiert
- Verarbeitung mit Maschine oder von Hand
- Hohe Alkalibeständigkeit
- Verdünnung 1:1 bis 1:3 (Raumteile)
AnwendungsbereichAufbrennsperre ist ein Grundierkonzentrat zur Anwendung im Innenbereich auf Ziegelmauerwerk, Porenbeton, Kalksandstein und sonstigen stark saugenden Untergründen zur Reduzierung der Saugfähigkeit des Untergrundes und des Risikos des Aufbrennens.
Aufbrennsperre dient als Putzhaftbrücke nach DIN V 18550 vor dem Aufbringen von:
- Gipsputzen (z. B. MP 75 L , MP 75 G/F, MP 75 Diamant)
- Handputzen (z. B. Rotband)
- Ansetzbinder für Trockenputz (z. B. Perlfix)
- Dünnputzen (z. B. Multi-Finish)
AusführungEimerinhalt vor Arbeitsbeginn gut aufrühren. Aufbrennsperre entsprechend dem Untergrund verdünnen (siehe Technisches Blatt) und volldeckend im Kreuzgang mit der Lammfellrolle/Bürste gleichmäßig auftragen oder spritzen. Arbeitsgeräte unmittelbar nach Gebrauch mit Wasser reinigen. Verunreinigungen durch Aufbrennsperre (Spritzer oder Ähnliches) möglichst im noch frischen Zustand mit warmem Wasser von den verunreinigten Flächen wischen.
Angetrocknetes Material kann nach Aufweichen mittels nassem Wischtuch o. Ä. entfernt werden. Mit den Folgearbeiten solange warten, bis Aufbrennsperre nicht mehr klebt und durchgetrocknet ist (mind. 6 Stunden bei 20 °C und 65% rel. Luftfeuchte). Bei kühlen und feuchten Baustellenbedingungen ergeben sich entsprechend längere Trocknungszeiten.
Download
Technisches MerkblattSicherheitsdatenblatt2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Nicht eingestuft
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Sicherheitshinweise (CLP) : P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
EUH Sätze : EUH208 - Enthält Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und 2-
Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1)(55965-84-9), 2-Methyl-2H-isothiazol-3-
on(2682-20-4), 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on(2634-33-5). Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Zusätzliche Sätze : Behandelte Ware gemäß Verordnung (EU) Nr.528/2012 zur Gewährleistung der Haltbarkeit.
GRENZWERTE FÜR DEN VOC-HÖCHSTGEHALT VON FARBEN UND LACKEN.
Produktunterkategorie: h (Typ: Wb): 30 g/l
VOC-Gehalt: <= 0,1 % (≤ 1 g/l)
2.3. Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar