Metylan Universal Grundierung
Transparente Tapeziergrundierung.
EIGENSCHAFTEN:
- Ideal als Grundierung vor dem Tapezieren
- Verfestigt den Untergrund und reguliert die Saugfähigkeit
- Sperrt den Untergrund nicht ab
- Hohe Wirksamkeit durch hohe Eindringtiefe
- Gebrauchsfertig oder verdünnt einsetzbar
- Schnell trocknend
- Wasserbasiert
- Unempfindlich gegen Feuchtigkeit
VERWENDUNGSZWECK:
- Putz Plc–PIII
- Beton
- Gips-Wandbauplatten
- Gipsplatten
- Gipsfaserplatten
- Holzwerkstoffe
VERARBEITUNGSHINWEISE:
Metylan Universal Grundierung ist verarbeitungsfertig und kann mit Bürste und Pinsel, mit der Rolle oder Airless aufgetragen werden.
Zur Regulierung der Saugfähigkeit (Putz, Gipskarton, Beton) Metylan Universal Grundierung einmal unverdünnt auftragen.
Bei schwach saugfähigen Untergründen Auftrag in verdünntem Ansatzverhältnis (2 Teile Metylan Universal Grundierung : 1 Teil Wasser).
Bei stark saugfähigen und sehr glatten Betonflächen hat sich eine Untergrundvorbehandlung mit 2 Teilen Metylan normal (1 : 70) und 1 Teil Metylan Ovalit P bewährt.
Schälölmittelreste auf Beton vor Tapezier- und Klebearbeiten unbedingt beseitigen.
Die Überarbeitung der grundierten Flächen kann nach ausreichender Trocknung erfolgen.
Nicht unter +10 °C verarbeiten.
VERBRAUCH:
60–150 ml/ m²
LAGERSTABILITÄT:
Gebinde gut verschlossen, kühl aber frostfrei lagern. Lagerstabilität 12 Monate.
BESONDERE HINWEISE:
Untergründe müssen glatt, trocken, sauber, saug- und tragfähig sein.
Staub, loses Material und andere Verunreinigungen sowie wasserlösliche, nicht tragfähige Anstriche entfernen.
Alte Tapeten mit Metylan Tapetenablöser entfernen.
Arbeitsgeräte sofort nach Gebrauch mit Wasser reinigen.
TECHNISCHE DATEN:
Dichte: 1,0 g/cm³
pH-Wert: 7,5–8,5
Ansatzverhältnis: unverdünnt oder 2 Teile Grundierung zu 1 Teil Wasser
Trocknungszeit: ca. 2–3 Stunden, je nach Untergrund- und Umgebungsbedingungen
VERPACKUNGSGRÖßEN:
2 Kanister à 5 Liter
1 Kunstoffeimer à 10 Liter
DownloadTechnisches MerkblattSicherheitsdatenblatt2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente (CLP):
Der Stoff oder das Gemisch ist nicht gefährlich gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
Ergänzende Informationen Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on; 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweis: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
2.3. Sonstige Gefahren
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung.