ARDEX X 7 G FLEX Flexmörtel
Produktbeschreibung
- Zement-Basis
- Zum Kleben und Fliesen von Isolierbaustoffen
Für innen und außen, Wand und Boden.- wasserfest
- frostbeständig
- flexibel
Einsatzbereich
Ansetzen und Verlegen von Fliesen aus:- Steingut
- Steinzeug
- Mosaik aus Glas und Porzellan
- Betonwerksteinplatten und Naturwerksteinplatten, ausgenommen Marmor
- Feinsteinzeugfliesen im Innenbereich
Ansetzen von:- geeigneten Bauplatten, z. B. Gipskarton
- Dämmplatten aus Hartschaum und Mineralfasern
- Fliesenelementen (Hartschaum-Dämmplatten mit beidseitiger Mörtelkaschierung)
- Plattierungen auf Heizestrichen
- Fliesenverlegungen in Schwimmbecken
- Kleben von Decken-Sicht- und Schallschutzplatten
Angemischt mit ARDEX E 90
Kunstharzvergütung:- Herstellen eines hoch verformbaren, wasserabweisenden Kleberbettes.
- Verlegen von Feinsteinzeugfliesen auf Balkonen und Terrassen
- Ansetzen von keramischen Bekleidungen an Fassaden
- Ansetzen und Verlegen von Fliesen auf noch schwindenden Untergründen aus Beton und Mauerwerk (mindestens 3 Monate alt)
- Verlegung auf vorhandenen Fliesen und Plattenbelägen
Normen, Prüfzeugnisse Dünnbettmörtel nach EN 12004 C2/TE S1
Technische Daten
Anmischverhältnis: ca. 8,25 l Wasser : 25 kg Pulver
Frischgewicht: ca. 1,6 kg/l
Einlegezeit : ca. 30 min. (gemessen an frischem Mörtel)
Korrigierzeit (+ 20°C) : ca. 15-20 min.
Fugen an der Wand (+20 °C) : nach ca. 8 Std.
Fußbodenheizungseignung: 1
Lagerung: originalverschlossen 12 Monate, in trockenen Räumen
Schüttgewicht: ca. 1,3 kg/l
Materialbedarf: bei glatten Untergründen Zahnung 3 x 3 x 3 mm: ca. 1,3 kg/m2 Zahnung 6 x 6 x 6 mm: ca. 2,1 kg/m2 Zahnung 8 x 8 x 8 mm: ca. 2,9 kg/m2
Verarbeitungszeit (+20°C): ca. 5 Std.
Begehbarkeit (+20°C): nach ausreichender Trocknung oder Erhärtung ca. 24 Std.; danach Fugen auf dem Boden möglich
Gebinde & Verpackung
25kg
DownloadTechnisches Datenblatt Sicherheitsdatenblatt 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2
H315
Schwere Augenschädigung/-reizung,
Kategorie 1
H318
Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Kapitel 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Extra labelling to displayExtra classification(s) to display
Gefahrenpiktogramme (CLP) :

GHS05
Signalwort (CLP) : Gefahr
Gefährliche Inhaltsstoffe : Portlandzement
Gefahrenhinweise (CLP) :
H315 - Verursacht Hautreizungen
H318 - Verursacht schwere Augenschäden
Sicherheitshinweise (CLP) : P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
P280 - Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen
P302+P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen
P261 - Einatmen von Staub vermeiden
Zusätzliche Sätze : Inhalt/Behälter gemäß lokalen/nationalen/internationalen/lokalen Vorschriften entsorgen
2.3. Sonstige Gefahren
PBT: nicht relevant - keine Registierung erforderlich
vPvB: nicht relevant – keine Registrierung erforderlich