ARDEX CL 100 Objektspachtelmasse, 25 kg
Produktbeschreibung
Graues Pulver mit Spezialzementen, ausgewählten Füllstoffen und gut dispergierfähigen Kunststoffpulvern.
Einsatzbereich
Spachteln von Zementestrichen, Calciumsulfatestrichen, Gussasphaltestrichen, Magnesitestrichen, Betonböden und anderen geeigneten Untergründen – zur Verlegung von Bodenbelägen.
Für den Innenbereich.
Verarbeitung
Beim Anrühren mit Wasser entsteht ein geschmeidiger, verfließender, selbstglättender Mörtel, der ca. 30 Minuten lang verarbeitbar ist. Der Mörtel erhärtet durch Hydratation und Trocknen schnell zu einer spannungsarmen Masse.
Technische Daten
Anmischverhältnis: ca. 6 l Wasser : 25 kg Pulver entsprechend ca. 1RT Wasser : 3,5 RT Pulver
Verlegereife (+20°C) : bis 5 mm nach 1 Tag
Druckfestigkeit : nach 1 Tag ca. 5 N/mm2 nach 7 Tagen ca. 27 N/mm2 nach 28 Tagen ca. 35 N/mm2
Stuhlrolleneignung : ja
Fußbodenheizungseignung: 1
EMICODE: EC1+ R – sehr emissionsarmPLUS
Abpackung : Säcke mit 25 kg netto
Lagerung: Trocken und kühl lagern. Ca. 12 Monate im originalverschlossenen Gebinde lagerfähig. Angebrochene Gebinde sind luftdicht zu verschließen.
Schüttgewicht: ca. 1,2 kg / l
Frischgewicht des Mörtels: ca. 1,9 kg / l
Materialbedarf: ca. 1,5 kg Pulver je m2 und mm
Verarbeitungszeit (+20°C): ca. 30 Min.
Begehbarkeit (+20°C): nach ca. 2,5 Std.
Biegezugfestigkeit: nach 1 Tag ca. 1,5 N /mm2 , nach 7 Tagen ca. 5,0 N /mm2, nach 28 Tagen ca. 8,0 N /mm2
Gebinde & Verpackung
25 kg, grau
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Technisches Datenblatt
Sicherheitsdatenblatt
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2
H315
Schwere
Augenschädigung/Augenreizung,
Kategorie 1
H318
Spezifische Zielorgan-Toxizität
(einmalige Exposition), Kategorie 3,
Atemwegsreizung
H335
Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme (CLP) :
GHS05 GHS07
Signalwort (CLP) : Gefahr
Gefährliche Inhaltsstoffe : Portlandzement
Gefahrenhinweise (CLP) : H315 - Verursacht Hautreizungen.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden
H335 - Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise (CLP) : P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 - Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen.
P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen.
P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P261 - Einatmen von Staub vermeiden.
Zusätzliche Sätze : Inhalt/Behälter gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen
2.3. Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die
Einstufung
: Das Produkt enthält Chromatreduzierer, wodurch der Gehalt an wasserlöslichem Chrom(VI)
weniger als 0,0002 % beträgt. Bei sachgerechter Lagerung (Trocken) und Verbrauch innerhalb
der angegebenen Lagerzeit kann eine sensibilisierende Wirkung des Zements/Bindemittels bei
Hautkontakt nicht eintreten (H317 oder EUH203 können daher entfallen).
PBT: nicht relevant - keine Registierung erforderlich
vPvB: nicht relevant – keine Registrierung erforderlich